Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Schafe und Ziegen gemäß der Richtlinie Wolf 

 

 Elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzaun

 

1. Ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzaun mit einer bauartbedingten Höhe von mindestens 90 cm mit folgendem Untergrabeschutz und Litzenabständen: 


- Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder einem Glattstromdraht mit max. 20 cm Bodenabstand.

- Bei einem Elektronetzzaun ist die unterste stromführende Litze gleichzeitig der Untergrabeschutz, wenn der Abstand zum Boden max. 20 cm beträgt. (Achtung: richtiger Aufbau)

- Bei einem 5-Litzenzaun müssen die unteren beiden Litzen mit höchstens 20 cm Abstand zueinander und mit höchstens 20 cm Bodenabstand angebracht werden. Der Abstand zur dritten Litze darf 25 cm nicht übersteigen (Litzenhöhen 20, 40 60 oder 65 cm). Ab der vierten Litze sind max. 30 cm Abstand zur vorherigen Litze möglich.

- In Ausnahmefällen bietet sich zur Erleichterung des Aufbaus eine 4-Litzen-Variante an. Die oben genannten Mindesthöhen, maximalen Bodenabstände und Abstände zwischen den Litzen müssen entlang der gesamten Zaunlänge eingehalten werden!

2. Bei Verwendung stromführender Litzen oder Drähte müssen eingesetzte Weidezaungeräte laut Herstellerangaben eine Mindestentladeenergie von 1 Joule aufweisen.


Maschendraht- oder Knotengeflechtzaun

3. Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte mit mindestens 120 cm Höhe, die bauartbedingt nicht von Wölfen durchschlüpft werden können (Maschengröße, Bissfestigkeit des Materials), gelten als wolfsabweisender Grundschutz. Alternativ können Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte mit mindestens 90 cm Höhe verwendet werden, wenn diese auf mindestens 120 cm erhöht werden z.B. durch Breitbandlitzen mit 20 cm Abstand zum Zaun und zueinander. In diesem Fall müssen die Breitbandlitzen nicht unter Strom stehen, aber sie bieten stromführend einen wesentlich besseren Schutz und erhöhen die Wirksamkeit der Zaunanlage deutlich!

4. Untergrabeschutz ist bei Maschendraht
- bzw. Knotengeflechtzäunen erforderlich, entweder: - 30 cm in den Boden einlassen, oder
- 100 cm Schürze aus Knotengeflecht vor dem Zaun auslegen, in ca. 20 bis 30 cm Höhe mit Zaun verbinden, oder
- Stromlitze 15 cm vor dem Zaun/ max. 20 cm über dem Boden (Achtung: mind. 1 Joule)



Zusätzliche Anforderungen und Hinweise an einen wolfsabweisenden Grundschutz
 
1. Die Mindesthöhe des Zaunes muss an jeder Stelle eingehalten werden (Achtung bei Unebenheiten des Geländes) und die geforderten Litzenabstände dürfen an keiner Stelle unterschritten werden (Achtung bei Lücken zum Boden z.B. durch Fahrspuren). 

2. Wegen der Einsprunggefahr ist ein Abstand zu Böschungen, Holzstapel oder vergleichbaren Strukturen einzuhalten. Da Gräben/ Gewässer übersprungen/ durchschwommen werden, muss die Uferseite bei der Einzäunung berücksichtigt werden. 

3. Höhere Zäune bieten einen besseren Schutz und werden ebenfalls gefördert, so z.B. Zaunerhöhungen mit Flatterbändern oder Breitbandlitzen oder höhere Elektrozäune (z.B. 105 cm oder 120 cm Netze). 

4. Bei Zaunhöhen von über 140 cm sollte im Vorfeld mit der zuständigen Behörde geklärt werden, ob es sich noch um ortsübliche Zäune handelt. 

5. Weidezaungerät: Für einen optimalen Herdenschutz ist ein Weidezaungerät (mit mind. 1 Joule Entladeenergie) entsprechend dem Bewuchs, der Zaunlänge und dem Zaunmaterial auszuwählen. Wichtig ist eine ausreichende Erdung! Weidezaungeräte sollen nicht überdimensioniert sein. Die Förderung richtet sich nach der Zaunlänge und nach der „Maximalzaunlänge unter starkem Bewuchs“ (Herstellerangabe). Die Entladeenergie von mindestens 1 Joule muss entlang des gesamten Zaunes gewährleistet werden. 

6. Weidezauntore: Für den Grundschutz genügt ein Tor pro Fläche. Sollen mehrere Tore je Fläche beantragt werden, ist dieses zu begründen und bei Festzäunen die Position in der Flächenkarte einzuzeichnen. Die Höhe des Tores richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze. Untergrabe- bzw. Übersprung- / Überkletterschutz sind zu gewährleisten. Üblich ist bei Festzauntoren ein Elektrifizierungsset, alternativ eine 1 m breite Schürze o.ä. 
7. Spezifischere Mobilzaunsysteme wie das Rappa- oder ein anderes Haspelsystem sind nach Rücksprache förderfähig. 

8. Nicht förderfähig ist das SmartFence-System (keine Sicherstellung der Litzenabstände). 

9. Für die Förderung von ortsfesten Zäunen nebst Zubehör gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, bei mobilen Zäunen gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.