Grundlage für die Errichtung eines Herdenschutzzaunes bzw. dessen Bewilligung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ (Richtlinie Wolf) in ihrer aktuellen Fassung. Ein Herdenschutzzaun wird nach Erfüllung von mindestens einem der 2 Kriterien in Niedersachsen gefördert:
1. In mindestens 3 Fällen wurden innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung in einem Radius von 30 km um Ihre Fläche amtlich bestätigte Tierverluste (seiner Tierart) durch den Wolf festgestellt.
2. Für Ihren Betrieb wurde ein Wolfsübergriff amtlich festgestellt. Gefördert wird die erstmalige Nachrüstung oder Neuanschaffung von Zäunen und Anlagen inklusive Zubehör zur Umsetzung eines wolfsabweisenden Grundschutzes. Nicht förderfähig sind Folgekosten (einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten) für den Aufbau.