Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde gemäß der Richtlinie Wolf 

 Anforderungen an einen Herdenschutzzaun Festzaun (Zweckbindungsfrist 5 Jahre)

1. Ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Litzen-Zaun mit mind. 5 Litzen. Folgende Litzenabstände sind einzuhalten: 

- erste Litze max. 20 cm vom Boden 
- zweite Litze max. 20 cm zur Ersten 
- dritte Litze max. 25 cm zur Zweiten 
- ab der vierten Litze max. 30 cm zur Vorherigen 

2. Die Mindesthöhe des Zaunes muss an jeder Stelle eingehalten werden (Achtung bei Unebenheiten des Geländes) und die geforderten Litzenabstände dürfen an keiner Stelle unterschritten werden (Achtung bei Lücken zum Boden z.B. durch Fahrspuren). 

3. Als Litzenmaterial wird nur langlebiges, gut leitfähiges, gut zu sehendes und tierschutzrechtlich zu befürwortendes Material gefördert. Dazu gehören kunststoffummantelte Stahldrähte (bspw. HippoWire, EquiFence) und bestimmte Kunststofflitzen (Seile) mit Stromleitern (bspw. 3 Kupferdrahtleiter, mind. 6 Edelstahldrahtleiter, z. B. Tornado XXL Litze, TurboLine Cord). 

4. Die einzuhaltende Mindestzaunhöhe schwankt je nach Rasse und Geschlecht zwischen 120 cm und 160 cm (Ponys bis Hengste). 

5. Geflechtzäune jeglicher Art sowie Stahl- und Stacheldrahtzäune sind für Pferde tierschutzrelevant und dürfen für deren Einzäunung keinerlei Verwendung finden. Mobile Zaunsysteme bieten für Pferde keine ausreichende Hütesicherheit und in wolfsabweisenden Netzen können sich Pferde leicht verfangen, sodass diese nicht gefördert werden. 

6. Bei Zaunhöhen von über 1,40 m sollte im Vorfeld mit der zuständigen Behörde geklärt werden, ob es sich noch um ortsübliche Zäune handelt. 

7. Weidezaungerät: Für einen optimalen Herdenschutz ist ein Weidezaungerät (mit mind. 1 Joule Entladeenergie) entsprechend dem Bewuchs, der Zaunlänge und dem Zaunmaterial auszuwählen. Wichtig ist eine ausreichende Erdung! Weidezaungeräte sollen nicht überdimensioniert sein. Die Förderung richtet sich nach der Zaunlänge und nach der „Maximalzaunlänge unter starkem Bewuchs“ (Herstellerangabe). Die Entladeenergie von mindestens 1 Joule muss entlang des gesamten Zaunes gewährleistet werden. 

8. Pfähle: Die Pfahlabstände sollten bei Neuanlagen bis ca. 5,00 m im Durchschnitt der Zaunlänge betragen, um die Stabilität zu gewährleisten (s. Richtlinien Reiten und Fahren, Band 4 S.193; 17. Aufl. 2016). 

9. Weidezauntore: Die Höhe des Tores richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze. Untergrabe- bzw. Übersprung- / Überkletterschutz sind zu gewährleisten. Üblich ist ein Elektrifizierungsset. Alternative: 1 m breite Schürze o. ä. Für den Grundschutz genügt ein Tor pro Fläche. Sollen mehrere Tore je Fläche beantragt werden, ist dieses zu begründen und die Position in der Flächenkarte einzuzeichnen. 

10. Wegen der Einsprunggefahr ist ein Abstand zu Böschungen einzuhalten. Da Gräben/ Gewässer übersprungen/ durchschwommen werden, muss die Uferseite bei der Einzäunung berücksichtigt werden. 

Es wird zudem auf die Ausführungen in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (BMELV, 2009) verwiesen. Die Errichtung eines Herdenschutzzaunes wird mit bis zu einer GV/ha gefördert. Unter besonderen Wirtschafsbedingungen kann ein Zuschlag erfolgen.