Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Rinder gemäß der Richtlinie Wolf 

 Anforderungen an einen Herdenschutzzaun Festzaun
(Zweckbindungsfrist 5 Jahre)


1. Ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Litzen-Zaun (mind. 5 Litzen) mit einer Höhe von mindestens 90 cm. Folgende Litzenabstände sind einzuhalten:

- erste Litze max. 20 cm vom Boden
- zweite Litze max. 20 cm zur Ersten
- dritte Litze max. 25 cm zur Zweiten
- ab der vierten Litze max. 30 cm zur Vorherigen

2. Die Mindesthöhe des Zaunes muss an jeder Stelle eingehalten werden (Achtung bei Unebenheiten des Geländes) und die geforderten Litzenabstände dürfen an keiner Stelle unterschritten werden (Achtung bei Lücken zum Boden z.B. durch Fahrspuren).

3. Empfohlen wird ein Litzenmaterial aus 2,5 mm dickem, legiertem Stahldraht, der eine hohe Reißfestigkeit, gute Leitfähigkeit und Langlebigkeit bietet. Stacheldrähte werden nicht gefördert.

4. Höhere Zäune bieten einen besseren Schutz und werden ebenfalls gefördert. Zaunerhöhungen mit Flatterbändern oder Breitbandlitzen sind vorteilhaft, sie bedürfen keiner Elektrifizierung.

5. Bei Zaunhöhen von über 1,4 m sollte im Vorfeld mit der zuständigen Behörde geklärt werden, ob es sich noch um ortsübliche Zäune handelt.

6. Weidezaungerät: Für einen optimalen Herdenschutz ist ein Weidezaungerät (mit mind. 1 Joule Entladeenergie) entsprechend dem Bewuchs, der Zaunlänge und dem Zaunmaterial auszuwählen. Wichtig ist eine ausreichende Erdung! Weidezaungeräte sollen nicht überdimensioniert sein. Die Förderung richtet sich nach der Zaunlänge und nach der „Maximalzaunlänge unter starkem Bewuchs“ (Herstellerangabe). Die Entladeenergie von mindestens 1 Joule muss entlang des gesamten Zaunes gewährleistet werden.

7. Pfähle: Pfahlabstände werden unter normalen Bedingungen mit 6 bis 7 m im Durchschnitt der Zaunlänge angenommen.

8. Weidezauntore: Die Höhe des Tores richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze. Untergrabe- bzw. Übersprung- / Überkletterschutz sind zu gewährleisten. Üblich ist ein Elektrifizierungsset. Alternative: 1 m breite Schürze o. ä. Für den Grundschutz genügt ein Tor pro Fläche. Sollen mehrere Tore je Fläche beantragt werden, ist dieses zu begründen und die Position in der Flächenkarte einzuzeichnen.

9. Knotengitter- oder Maschendrahtzäune sowie Stahlmatten werden für Rinder nicht gefördert.

10. Wegen der Einsprunggefahr ist ein Abstand zu Böschungen einzuhalten. Da Gräben/ Gewässer übersprungen/ durchschwommen werden, muss die Uferseite bei der Einzäunung berücksichtigt werden.

Mobilzaun
(Zweckbindungsfrist 3 Jahre)

Ergänzend zu den Anforderungen an einen Festzaun gilt für mobile Zäune zusätzlich: 

1. In Ausnahmefällen bietet sich zur Erleichterung des Aufbaus eine 4-Litzen-Variante an. 
2. Der Pfahlabstand ist dem jeweiligen mobilen Zaunsystem anzupassen. 
3. Spezifische Mobilzaunsysteme wie das Rappa- oder ein anderes Haspelsystem sind nach Rücksprache (s. Kontakt unten) förderfähig. 
4. Nicht förderfähig ist das SmartFence-System (keine Sicherstellung der Litzenabstände). 
5. Flexible Elektronetze z.B. für die mobile Sicherung von Kälberweiden müssen mindestens 90 cm hoch sein. Netzgeflechtzäune über 90 cm bieten einen besseren Schutz. Zu beachten ist nur die leichtere Handhabung niedrigerer Geflechte. Alternativ könnten Litzen oder Flatterbänder zur optischen Erhöhung ergänzend genutzt werden. 
6. Bei mobilen Zaunvarianten werden üblicherweise Torgriffe als Verschlusssystem eingesetzt. E

s wird zudem auf die Ausführungen in der aid-Broschüre „Sichere Weidezäune“, Heft 1132/2016 verwiesen. Die Errichtung eines Herdenschutzzaunes wird mit bis zu einer GV/ha gefördert. Unter besonderen Wirtschafsbedingungen kann ein Zuschlag erfolgen.